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MILDENBERGERIMMOBILIEN
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Makler- und Verwaltungsleistungen zwischen Lisa-Marie Mildenberger, Mildenberger Immobilien (nachfolgend „Maklerin“) und ihren Auftraggebern.

§ 2 Leistungen

Die Maklerin erbringt Leistungen im Bereich der Vermittlung (Verkauf, Vermietung) sowie der Verwaltung von Wohnimmobilien (Miet- und WEG-Verwaltung) im Rahmen der erteilten Erlaubnis nach § 34c GewO. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

§ 3 Provision / Vergütung

Die Höhe der Provision bzw. Vergütung wird individuell vereinbart und vor Vertragsschluss transparent kommuniziert. [Konkrete Provisionsregelungen / Sätze ergänzen.] Bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten die gesetzlichen Regelungen zur Provisionsteilung (§§ 656a ff. BGB).

§ 4 Zustandekommen des Vertrags

Ein Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform zustande. Der Provisionsanspruch entsteht, wenn infolge des Nachweises oder der Vermittlung der Maklerin ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Maklerin die für die Tätigkeit erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.

§ 6 Haftung

Die Maklerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Richtigkeit der vom Auftraggeber überlassenen Angaben und Unterlagen wird keine Gewähr übernommen.

§ 7 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.